Förderung für die 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung müssen Familien nicht immer alleine tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es in Österreich eine staatliche Förderung.

Wir helfen Ihnen dabei, die Möglichkeiten besser zu verstehen und den nächsten Schritt leichter zu machen.

Wann kann eine Förderung möglich sein?

Eine Förderung ist in vielen Fällen möglich, wenn

  • die betreuungsbedürftige Person Pflegegeld ab Stufe 3 erhält,
  • eine Betreuung rund um die Uhr notwendig ist und
  • das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze erhöht sich

  • um 400 Euro pro unterhaltsberechtigter Person
  • und um 600 Euro pro unterhaltsberechtigter Person mit Behinderung.

Wichtig zu wissen:
Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe werden dabei nicht zum Einkommen gerechnet. Auch das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt unberücksichtigt.

Fördermöglichkeiten bei einer 24 Stunden Pflege oder Betreuung - PPS Agentur

Wie hoch ist die Förderung?

Für selbstständige Betreuungskräfte gilt derzeit:

  • 1 Betreuungskraft: 400 Euro pro Monat
  • 2 Betreuungskräfte: maximal 800 Euro pro Monat

Zusätzlich gilt die sogenannte 28-Tage-Regel:
Wenn eine selbstständige Betreuungskraft mindestens 28 Tage durchgehend betreut, kann die Förderung 800 Euro pro Monat betragen.

Was braucht es dafür?

Damit die Förderung gewährt werden kann, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die Betreuungskraft ausreichend qualifiziert ist oder bereits entsprechende Erfahrung nachweisen kann. Bei Pflegestufe 3 oder 4 wird außerdem geprüft, ob eine 24-Stunden-Betreuung tatsächlich notwendig ist.

Der Antrag wird bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice eingebracht.

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Dienstleistungen. Das Pflegegeld ist ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Hier ein Überblick zur Höhe des Pflegegeldes.

Pflegestufe 1

Pflegebedarf:
mehr als 65 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 206,20

Pflegestufe 2

Pflegebedarf:
mehr als 95 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 380,30

Pflegestufe 3

Pflegebedarf:
mehr als 120 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 592,60

Pflegestufe 4

Pflegebedarf:
mehr als 160 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 888,50

Pflegestufe 5

Pflegebedarf:
mehr als 180 Stunden/Monat und außergewöhnlicher Pflegeaaufwand
Pflegegeld: € 1.206,90

Pflegestufe 6

Pflegebedarf:
mehr als 180 Stunden/Monat und Betreuung, die auch nachts bzw. dauerhaft notwendig ist.
Pflegegeld: € 1.685,40

Pflegestufe 7

Pflegebedarf:
mehr als 180 Stunden/Monat und sehr starke Einschränkung der Bewegungsfähigkeit
Pflegegeld: € 2.214,80

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Förderungen, Pflegegeld und Voraussetzungen wirken auf viele Familien am Anfang kompliziert.
Genau hier unterstützen wir Sie mit persönlicher Beratung.

Wir erklären Ihnen in Ruhe,

  • welche Betreuungslösung zu Ihrer Situation passt,
  • welche Förderung möglich sein kann
  • und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

So bekommen Sie rasch eine klare Orientierung — persönlich, verständlich und ohne unnötigen Aufwand.

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