Förderung

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,– nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung.

Förderhöhe für selbstständige Betreuungskräfte:

  • bei einer Betreuungskraft € 275,– pro Monat
  • bei zwei Betreuungskräften € 550,– pro Monat
Quelle: Bundessozialamt

Förderung

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,– nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung.

Förderhöhe für selbstständige Betreuungskräfte:

  • bei einer Betreuungskraft € 275,– pro Monat
  • bei zwei Betreuungskräften € 550,– pro Monat
Quelle: Bundessozialamt

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Dienstleistungen. Das Pflegegeld ist ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Hier ein Überblick zur Höhe des Pflegegeldes.

Pflegestufe

Pflegebedarf

Pflegegeld

Stufe 1

mehr als 60 Stunden / Monat

€ 165,40

Stufe 2

mehr als 85 Stunden / Monat

€ 305,00

Stufe 3

mehr als 120 Stunden / Monat

€ 475,20

Stufe 4

mehr als 160 Stunden / Monat

€ 712,70

Stufe 5

mehr als 180 Stunden/Monat und aussergewöhnlichen Pflegeaaufwand

€ 968,10

Stufe 6

mehr als 180 Stunden/Monat und dauernste Beaufsichtigung

€ 1.351,80

Stufe 7

mehr als 180 Stunden/Monat und Bewegungsunfähigkeit

€ 1.776,50

Quelle: §5 Bundespflegegeldgesetz

Das Pflegegeld deckt finanziell nicht die gesamten Pflegekosten ab, jedoch ist es mit einer zusätzlichen Förderung möglich die Betreuung leichter zu finanzieren.

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  • Bei Auftragserteilung einer 24 Stunden Betreuung bis Ende diesen Jahres reduzieren wir die einmalige Vermittlungspauschale, die zu Beginn des Vertrages fällig ist, von € 600,00 auf € 200,-.
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