Förderung

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,– nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung.

Förderhöhe für selbstständige Betreuungskräfte:

bei einer Betreuungskraft € 400,– pro Monat
bei zwei Betreuungskräften € 800,– pro Monat

Quelle: Bundessozialamt
Fördermöglichkeiten bei einer 24 Stunden Pflege oder Betreuung - PPS Agentur

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Dienstleistungen. Das Pflegegeld ist ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Hier ein Überblick zur Höhe des Pflegegeldes.

Pflegestufe 1

Pflegebedarf:
mehr als 65 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 192,00

Pflegestufe 2

Pflegebedarf:
mehr als 95 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 354,00

Pflegestufe 3

Pflegebedarf:
mehr als 120 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 551,60

Pflegestufe 4

Pflegebedarf:
mehr als 160 Stunden / Monat
Pflegegeld: € 827,10

Pflegestufe 5

Pflegebedarf:
mehr als 180 Stunden/Monat und außergewöhnlicher Pflegeaaufwand
Pflegegeld: € 1.123,50

Pflegestufe 6

Pflegebedarf:
mehr als 180 Stunden/Monat und dauernte Beaufsichtigung
Pflegegeld: € 1.568,90

Pflegestufe 7

Pflegebedarf:
mehr als 180 Stunden/Monat und Bewegungsunfähigkeit
Pflegegeld: € 2.061,80

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